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Bestimmungen und Verkehrsregeln für Radfahrer

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu dänischen Regeln zur Ausstattung des Fahrrades sowie zu Verkehrsregeln.

Fahrradsättel

Das Fahrrad:

Laut den dänischen Bestimmungen muss das Fahrrad mit Klingel, vorwärtszeigender weißer Reflektorplakette, Pedalen mit gelben Rückstrahlern oder gelber Leuchtplakette an den Speichen der Räder sowie einem roten rückwärtszeigenden Rückstrahler versehen sein.
Nach Einbruch der Dunkelheit (ab Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) muss das Fahrrad mit einer weißen oder gelben Lampe vorne und einer roten Lampe hinten versehen sein. Die beiden Lampen müssen 300 Meter sichtbar sein.

Ein 2-rädiger Anhänger muss mit 2 weißen Leuchtplaketten vorne, 2 roten Leuchplaketten hinten und 2 gelben Leuchtplaketten auf beiden Seiten versehen sein. Nach Einbruch der Dunkelheit (ab Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) muss der Anhänger mit einer roten Lampe hinten nach links versehen sein.

Ein Fahrrad für eine Person muss sowohl mit einer Nabenbremse und Felgenbremse am Vorderrad versehen sein, es sei denn, das Fahrrad ist älter als 1.1.1998, dann genügt eine Nabenbremse. Wenn das Fahrrad für mehrere Personen berechnet ist, wie z.B. bei Transport von Kindern, muss es mit sowohl Vorderradbremse und Hinterradbremse (Nabenbremse) versehen sein. Dasselbe gibt für Fahrräder mit Anhänger.

Regeln für den Transport von Kindern:

Fahrradfahrer, die älter als 15 Jahre sind, dürfen bis zu 2 Kinder unter 8 Jahre auf dem Fahrrad in einem speziellen Kindersitz entweder vor oder hinter dem Erwachsenen mitnehmen. In einem speziellen Kinderanhänger dürfen bis zu 2 Kinder transportiert werden, wenn sie
ordentlich festgeschnallt sind. Das Gesamtgewicht, einschl. des Anhängers, darf 60 kg jedoch nicht übersteigen. Wenn ein Kind/Kinder in einem Anhänger transportiert werden, darf man höchstens ein Kind auf dem eigenen Fahrrad mitnehmen.

Verkehrsregeln:

Radwege müssen immer benutzt werden. Wenn es keine Radwege gibt, muss man ganz rechts auf der Straße fahren. Wenn man als Radfahrer nach links abbiegen muss, geschieht es in zwei Schritten:
Man bleibt auf der rechten Seite, bis man an der gegenüberliegenden Straßenecke ist. Man wartet hier, bis die Straße frei ist, bevor man in die neue Richtung weiterfährt.

Fahrradhelm:

Es gibt kein Gesetz betr. Helmpflicht in Dänemark.
Montag, April 07 2008