Zur Startseite
Wichtiger Hinweis für Bootsführer
Dienstag, Oktober 02 2007

Seit dem 1.6.2007 sind Führer von Angelbooten in Dänemark  verpflichtet, sich vor dem Auslaufen des Bootes abzusichern, dass alle Teilnehmer an Bord, die angeln wollen, einen gültigen Angelschein und Personalausweis bei sich führen.

Ebenso ist der Bootsführer verpflichtet, die Identität der Teilnehmer zu kontrollieren (Personalien müssen mit dem Angelschein übereinstimmen). Dies gilt für alle Angler zwischen 18 und 65 Jahren.

Angelboote, Charterboote und Leihboote usw. sind ungeachtet ihrer Größe davon eingeschlossen.

Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass die Regelung nicht eingehalten wird, muss der Bootsführer mit einem Strafverfahren oder einer Geldstrafe von DKK 2.500 (330 Euro) rechnen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Personen, die nicht die Absicht haben zu angeln und auch zu keiner Zeit der Schifffahrt an der Fischerei teilnehmen.