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Süßwasser: Mindestmaße, Schonzeiten & Süßwasserfischereigesetz
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Im Gegensatz zu Küstengewässern sind für das Süßwasserangeln zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Über die Angelrechte verfügt in diesem Fall meist der Grundbesitzer, der in der Regel eine Abgabe verlangt. Deshalb ist neben dem obligatorischen Angelschein unbedingt auch eine Angelkarte zu lösen.
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Nehmen Sie bitte jederzeit Rücksicht auf die Umwelt bzw. auf Pflanzen, Tiere und Vogelleben, wenn Sie sich an Seen oder Wasserläufen aufhalten. Bewegen Sie sich nur innerhalb der markierten Wege und bleiben Sie Schilfgebieten, bevorzugter Aufenthaltsort vieler Tierarten, möglichst fern. Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie beim Parken die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
Preise für Angelkarten: zwischen 40 und 150 DKK (etwa 6 bis 20 Euro) pro Tag und 100 bis 350 DKK (etwa 13 bis 45 Euro) pro Woche.
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Schonzeiten & MindestmaßeAal 45 cm Äsche 33 cm (15. März bis 15.Mai) Bachforelle 30 cm (16. November bis 15. Januar) Hecht 40 cm (1. bis 30. April) Lachs 60 cm (16. November bis 15. Januar) Meerforelle 40 cm (16. November bis 15. Januar) Zander 50 cm (1. bis 31. Mai). Bitte achten Sie vor Ort auf abweichende Regeln, Mindestmaß und Schonzeiten. Das Zurücksetzen von Fischen wird in Dänemark gern gesehen!
Montag, April 14 2008
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