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Küstenangeln

Dänemark hat etwa 7.300 km Küste, die überall frei zugänglich sind, selbst wenn nur ein kleines Stück Strand das Wasser vom Ackerland trennt. Der Zutritt muss immer über einen öffentlichen Weg erfolgen. Der Aufenthalt in der Nähe (weniger als 50 m) von Privatgrundstücken ist verboten. Das Passieren der Grundstücke jedoch nicht.

Zum Küstenangeln ist eine Angelkarte erforderlich und örtliche Verbote und evt. Schutzbestimmungen, sind zu respektieren. An der jütländischen Nordseeküste gibt es aus Sicherheitsgründen an mehreren Stellen Angelverbote, z.B. an einigen Buhnen und Molen.

Das Fischereiministerium hat Schonzeiten und Mindestmaße für gewisse Fische festgelegt. Fische und Krebse, die während der Schonzeit gefangen sind, oder das festgelegte Mindestmaß nicht erfüllen, sollen sofort nach dem Fangen ins freie Wasser eingesetzt werden, wenn möglich in lebendigem Zustand.

Bitte beachten Sie: Es können örtliche Fischereibestimmungen vorkommen, die die Schonzeit- und Fangbestimmungen sowie Mindestmaß zusätzlich beschränken oder ausdehnen.