In Dänemark besteht Ausbildungspflicht für die Führer von Motorbooten (unter 20 BRT). Die bedeutet, dass man mind. 16 Jahre alt sein und eine Prüfung der Søfartsstyrelsen bestehen muss, bevor man ein Motorboot im dänischen Fahrwasser fahren darf.
Um die Prüfung zu bestehen, muss man sich mit grundlegenden Sicherheitsregeln auf dem Wasser (u.a. Kenntnisse über die Seewegsregeln) auskennen. Personen, die schon einen Test für Freizeitsegler bestanden haben oder die ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse im Segeln anderweitig dokumentieren können, erfüllen die Anforderungen.
Im Übrigen gelten für Touristen, die mit dem eigenen Boot in dänischem Fahrwasser fahren, die Regeln des Heimatlandes.
Sollten Sie jedoch als Tourist ein Motorboot in Dänemark mieten, gelten die dänischen Regeln und Sie können deshalb auch (je nach Gewicht, Länge und Motorgröße des Bootes) von den Anforderungen an Ausbildung für die Fahrer von Motorbooten betroffen sein. Dies muss der Vermieter kontrollieren.