Regeln und Bestimmungen
Kanufahren hat sich zu einer sehr beliebten Aktivität entwickelt. Deshalb war es nötig, das Paddeln an verschiedenen Orten zu regulieren. Besonders dort, wo die Natur empfindlich ist.
Auf 11 von den insgesamt 40 befahrbaren Wasserläufen/Flusssystemen kann gepaddelt werden. Am populärsten sind Gudenå und Suså, die für 70 % der gesamten Kanufahrt stehen.
Mit Hilfe des Naturschutzgesetzes hat das Umwelt- und Energieministerium einige Bekanntmachungen aufgestellt, die das Paddeln auf der Gudenå, der Siså und der Karup å einschränken.
Darüberhinaus ermöglicht das Wasserlaufgesetz den Ämtern, den Verkehr von nicht-motorbetriebenen Booten auf anderen Strecken zu begrenzen.
Die meisten dänischen Bäche und Wasserläufe sind in irgendeiner Form von Einschränkungen betroffen. Entweder durch Paddelverbot auf einigen Strecken oder durch die Begrenzung der Paddelzeiträume (normalerweise ist das Kanufahren nur zwischen Sonnenauf und -untergang im Zeitraum von 15. Juni bis 30. September oder 15. November erlaubt). Oder die Vermietung von Booten wird eingeschränkt.
Wenn man in einem gemieteten Kanu paddeln will, kann man immer an der Vermietungsstelle Informationen über diese Regeln erhalten.
Sein eigenes Boot darf man nicht einfach so ins Wasser lassen. An einigen Wasserläufen muss man erst eine Gästekarte besorgen, meisten erhält man sie bei der Kommune. Die Karte sollte man am besten rechtzeitig beantragen, denn für die einzelnen Flüsse wird nur eine begrenzte Anzahl an Gästekarten ausgegeben.
Außerdem ist es oft schwierig, einen Stelle zu finden, an der man sein mitgebrachtes Boot ins Wasser lassen kann, ohne ein Privatgrundstück betreten zu müssen.
Eine gute Idee ist es, zuvor das lokale Touristenbüro um Rat zu fragen.
Diese Regeln rund ums Kanufahren gelten in jedem Fall als allgemeingültig:
- Der Wasserlauf muss mind. 1,5 m breit und mind. 0,5 m tief sein
- Paddeln Sie mit der Strömung
- Paddeln Sie nicht auf den engen Seitenarmen
- Paddeln Sie nie nach 18 Uhr und vor 8 Uhr
- Paddeln Sie nicht im Schilf
- Paddeln Sie nicht mit dem Steven in Abhänge oder Steilküsten
- In der Regel sollten Sie davon ausgehen, nicht an Land gehen zu dürfen.