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Das Naturschutzgesetz

Die reiche Natur Dänemarks heißt Sie willkommen! Doch bitte halten Sie stets die Regeln für Natur- und Umweltschutz ein.

Das Naturschutzgesetz soll die Natur schützen, jedoch gleichzeitig auch der Bevölkerung mehr Zugang zur Natur verschaffen. Was in den dänischen Wäldern erlaubt oder nicht erlaubt ist, ist davon abhängig ob die Wälder unter Privatbesitz oder Staatsbesitz stehen.

Private Wälder:
Zwei Drittel der dänischen Wälder sind im Privatbesitz. Es ist jedoch u.a. erlaubt, auf den Wegen und Pfaden der Privatwälder Rad zu fahren, doch jenseits der Wege darf man sich nicht bewegen – auch nicht zu Fuß. Die Wälder dürfen das ganze Jahr über zwischen 7 Uhr morgens und Sonnenuntergang besucht werden.

Feldwege und befestigte Pfade in der offenen Landschaft stehen Fußgängern und Radfahrern offen. Nur in drei Situationen kann der Besitzer den Zugang verbieten:
1) wenn das Betreten den Eigentümer in seinen Geschäften behindert
2) wenn die Privatsphäre in besonderer Weise gestört wird
3) wenn Tiere oder Pflanzen einen besonderen Schutz bedürfen
Darüber hinaus kann der Besitzer die privaten Wege vorübergehend wegen Jagd oder intensiver Landwirtschaft schließen, wenn diese die Besucher gefährden könnten.

Schließlich gibt es Regeln für Gruppen. Ohne vorherige Absprache dürfen sich Gruppen bis max. 30 Personen in Privatwäldern bewegen. Größere Gruppen benötigen die Erlaubnis des Besitzers, unabhängig vom Zweck des Waldbesuchs.

Als Hauptregel gilt, dass die Anweisungen des Besitzers befolgt werden müssen.

Öffentliche Wälder:
In öffentlichen Wäldern ist es auch erlaubt, jenseits der Wege zu gehen. Dort darf man sich auch nach Sonnenuntergang aufhalten. Außerdem ist das Reiten dort erlaubt, jedoch nur nach bestimmten Regeln. Deshalb muss man den Waldbesitzer kontaktieren und sich nach den Bedingungen erkundigen.

In den Staatswäldern dürfen sich auch große Gruppen tagsüber frei bewegen, so lange sie die Regeln beachten. Gesonderte Genehmigungen für Pilz- oder Vogeltouren sind deshalb nicht nötig. Auch Kindergärten, Schulen oder Pfadfinder können sich in Gruppen in den Staatswäldern frei aufhalten.

Bei Orientierungsläufen, Zeltlagern usw. ist hingegen IMMER eine Absprache mit dem Besitzer notwendig, egal, ob es 5 oder 100 Teilnehmer sind, egal ob im Privat- oder im Staatswald.

Übernachtung in den Staatswäldern:
Übernachtung auf einfachen Lagerplätzen kann in den Staatswäldern jedoch immer erfolgen.

Zelten in Wald und Flur
In 40 Wäldern überall im Lande ist es jetzt möglich, die Natur ganz nahe zu genießen - vorausgesetzt, dass Sie die Regeln für das Zelten befolgen, die vom Dänischen Generaldirektorat für Forst und Natur festgelegt sind:

  • Es darf nur einmal am selben Platz übernachtet werden, wobei höchstens 2 Zelte, berechnet für maximal 3 Personen pro Zelt, am selben Ort aufgeschlagen werden dürfen
  • Die Zelte müssen außer Sichtweite von Betriebs- und Wohngebäuden, darunter z.B. Nachbarn und Zeltplätzen sowie Autostraßen und Waldwegen liegen
  • Der Gebrauch von offenem Feuer, Trangia Spiritus-Brennern und anderen Sturmkochern ist verboten
  • Motorisierter Transport auf den Waldwegen ist verboten
  • Das Zelten an Stränden und in Dünen, die zu gewissen Forstgebieten gehören, ist verboten
  • Nach dem Benutzen des Geländes ist aufzuräumen. Abfälle und Müll sind mitzunehmen
Auf der Site des Dänischen Generaldirektorats für Forst und Natur www.skovognatur.dk finden Sie eine Übersichtskarte sowie eine Liste über die Wälder, wo das Zelten erlaubt ist. 
Sonntag, April 13 2008