• Unterkünfte
• Restaurants und Gaststätten
• Innen-Attraktionen
• Attraktionen im Freien
• Konferenzstandorte
• Individuelle Sehenswürdigkeiten und Vergnügungen
Das Zugänglichkeitslogo wird für die Zugänglichkeit einer oder mehrerer der sieben nachstehenden Behindertenkategorien vergeben:
• Rollstuhlfahrer
• Geh-, Arm- und Handbehinderte
• Sehbehinderte
• Hörbehinderte
• Asthmatiker und Allergiker
• Geistig Behinderte
• Legastheniker und Leseschwache
Betriebe und Anbieter, die in einer oder mehrerer Kategorie/n das Zugänglichkeitslogo tragen, erfüllen eine Reihe von Anforderungen an die physische Umgebung der Einrichtung, den dortigen Service sowie das Vorhandensein eines bestimmten Kompetenzniveaus der dort beschäftigten Mitarbeiter. Menschen mit Funktionsbeeinträchtigungen wird damit die Zugänglichkeit eines bestimmten Betriebs oder Angebots zugesichert.
Stellen Sie als Verbraucher oder Verbraucherin also bestimmte Anforderungen an eine barrierefreie Umgebung, um Fremdenverkehrsangebote sinnvoll nutzen zu können, dann sollten Sie auf das Zugänglichkeitslogo achten!
Einen genauen Einblick in die Anforderungen an die verschiedenen Betriebe und Anbieter erhalten Sie mit der Suchfunktion auf der Seite
www.godadgang.dk